Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. mahnt zum sachlichen Umgang bezüglich der wachsenden Zahl an „Aufstockern“. Als „Aufstocker“ bezeichnet man Personen, die neben einer Beschäftigung beziehungsweise selbstständigen Tätigkeit weiterhin Leistungen nach dem SGB-II beziehen, da ihr Einkommen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Dazu erklärt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: „Wir beobachten derzeit einen Anstieg im Bereich der ‚Aufstocker‘, im Jahresmittel 2023 umfasste diese Gruppe etwa 796.000 Personen, 2024 waren es bereits rund 826.000. Allerdings darf man keine vorschnellen Rückschlüsse auf die Lohn- und Gehaltsstrukturen ziehen. Es gilt vielmehr zu beachten, dass die Mehrheit der ‚Aufstocker‘ einer Teilzeitbeschäftigung oder einem geringfügigen Mini-Job nachgeht. Nur zwischen zehn und zwölf Prozent, abhängig vom Betrachtungsjahr, sind vollzeitbeschäftigt. Dies zeigt: Aufgestockt werden in der Regel nicht niedrige Löhne, sondern Arbeitseinkommen aus einer Teilzeit- oder geringfügigen Beschäftigung. Wir müssen uns daher Gedanken machen, wie die Integration in eine vollzeitnahe- beziehungsweise Vollzeitbeschäftigung gelingen kann.“
Das Problem liegt laut vbw im System der Transferleistungen insgesamt. Dazu Brossardt weiter: „In unserem Transfersystem bestehen Fehlanreize, so dass es sich für die Mehrheit der Transferleistungsempfänger nicht lohnt, ihr Arbeitszeitvolumen zu erhöhen. Das gilt es mit entsprechenden Reformen zu ändern. Ziel muss es sein, dass eine Arbeitszeiterhöhung durch ein ‚fordern und fördern‘ wieder attraktiver wird. So sinken durch eine verbesserte Arbeitsmarktintegration die Sozialausgaben, gleichzeitig stabilisieren mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse unsere Sozialversicherung.“