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Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

Pressemitteilung

Unternehmen bieten gute betriebsindividuelle Lösungen / Brossardt: „Arbeitspflicht entfällt aber auch bei hohen Temperaturen nicht“

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 Thomas Hansbauer
Thomas Hansbauer
Presse- / Öffentlichkeitsarbeit
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Vor dem Hintergrund der derzeit heißen Tage betont die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., dass viele Unternehmen in den letzten Jahren gute betriebsindividuelle Modelle zum Schutz bei Hitze entwickelt haben. „Möglich sind zum Beispiel organisatorische Maßnahmen wie die Nutzung von Gleitzeitregelungen, die Lockerung von Bekleidungsregeln, sofern vorhanden, oder die Bereitstellung geeigneter Getränke. Gleichzeitig gilt, dass auch bei hohen Temperaturen die Arbeitspflicht nicht entfällt“, erläutert vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Unternehmen sind bemüht, die Lufttemperatur in Arbeitsräumen sowie in Pausenräumen auf nicht mehr als 26 Grad Celsius steigen zu lassen. Doch auch jenseits dieser Grenze ergeben sich keine unmittelbaren arbeitsrechtlichen Folgen. „So können Arbeitnehmer weder klimatisierte Räume noch ‚Hitzefrei’ verlangen. Der Arbeitgeber hat nach den gesetzlichen Vorschriften dafür zu sorgen, dass es nicht zu einer gesundheitlichen Gefährdung der Beschäftigten am Arbeitsplatz kommt. Im Betrieb müssen jedenfalls Fenster oder Glaswände, durch die es zu einer deutlichen Erhöhung der Raumtemperatur kommen kann, mit geeigneten Sonnenschutzsystemen ausgerüstet werden. Es ist Sache jedes einzelnen Unternehmens, nach den betrieblichen Verhältnissen Lösungen zu finden“, so Brossardt weiter.

Flexibilisierungsmöglichkeiten bestehen auch in Fällen, in denen die Wahl des Arbeitsortes möglich ist. Hier kann die Arbeit an dem jeweils kühleren Ort erledigt werden. Das kann das Büro, aber auch das Homeoffice sein, sofern organisatorisch und betriebsindividuell möglich. Gleichzeitig betont die vbw, dass es keinen Anspruch auf Homeoffice gibt.

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