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Letzte Aktualisierung: 09. April 2024

Pressemitteilung

Ohne Wasserstoff-Kernnetz scheitert die Energiewende / Brossardt: „Private Finanzierung durch staatliche Garantien absichern“

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 Tobias Rademacher
Tobias Rademacher
Presse- / Öffentlichkeitsarbeit
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Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. fordert im Vorlauf auf die Abstimmung zum Finanzierungsmodell des Wasserstoff-Kernnetzes im Deutschen Bundestag marktfähige Bedingungen für private Investoren. „Beim Thema Wasserstoff gibt es viele Unbekannte. Eines ist aber klar: Ohne Wasserstoffinfrastruktur werden wir weder die Energiewende schaffen noch unsere Klimaziele erreichen. Zentraler erster Schritt ist der Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes. Um dafür trotz der erheblichen Unsicherheiten private Mittel zu mobilisieren, brauchen wir kapitalmarktfähige Rahmenbedingungen. Völlig unverständlich ist daher, dass der Gesetzgeber bisher keine ausreichenden Garantien für private Investitionen im Falle eines gescheiterten Markthochlaufs vorsieht. Das muss dringend angepasst werden. Ansonsten stehen Chancen und Risiken in keinem vernünftigen Verhältnis“, erklärt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt und ergänzt: „Ob der Hochlauf gelingt, hängt ganz wesentlich von den staatlich gesetzten Rahmenbedingungen für Produktion, Import und Nutzung von Wasserstoff ab. Das Risiko kann demnach auch nicht komplett auf die Privatwirtschaft abgewälzt werden.“

Die vbw bemängelt ferner, dass die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ein Kündigungsrecht für den Finanzierungsmechanismus für das Wasserstoff-Kernnetz bereits im Jahr 2038 vorsieht. „Damit liegt das Investitionsrisiko ins Wasserstoff-Kernnetz weit über dem für Investitionen ins Stromnetz und deutlich über dem Marktüblichen. Für private Investoren kommt das Projekt in dieser Form daher nicht in Frage. Wir würden den Wasserstoffhochlauf beenden, bevor er begonnen hat. Das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein und muss dringend nachjustiert werden“, findet Brossardt.

Verfehlt wäre auch eine gemeinschaftliche Haftung der Kernnetzbetreiber für Insolvenzfälle. „Eine Kollektivhaftung muss unbedingt vermieden werden. Für das Scheitern Einzelner darf nicht die Gemeinschaft aufkommen. Damit würde ein weiteres unkalkulierbares Risiko entstehen. Für Investoren ein klares Ausschlusskriterium“, erklärt Brossardt und ergänzt: „Wasserstoff ist zentral für eine erfolgreiche Energiewende und das Erreichen der Klimaziele. Daher muss der Bund jetzt auch die richtigen Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Hochlauf legen. Wir dürfen nicht gleich auf den ersten Metern scheitern.“

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