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Letzte Aktualisierung: 16. Januar 2026

Pressemitteilung

Freiheit und Wohlstand durch gute Vorbereitung sichern / Brossardt: „Generalklauseln ermöglichen lageabhängige Entscheidungen“

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. sieht durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine die Bedrohungslage in Europa deutlich verschärft. Zudem mehren sich die Stimmen, dass ein Angriff auf die Nato-Ostflanke in naher Zukunft Realität werden könnte. Für diesen Fall stimmt die vbw die Wirtschaft auf komplett veränderte Bedingungen ein. „Klar ist: Im Bündnisfall wird Deutschland seinen Beitrag leisten. Dieser ist detailliert im geheimen ‚Operationsplan Deutschland‘ festgehalten“, erklärt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt und ergänzt: „Geregelt wird auch, welchen Beitrag die Privatwirtschaft für den Ernstfall leisten muss. Auch wenn nicht detailliert bekannt, fügt sich der durch die Streitkräfte abrufbare zivile Unterstützungsbedarf durch die Privatwirtschaft in den maßgeblichen Rechtsrahmen ein.“ Dieser stammt noch aus den Zeiten des Kalten Krieges und der deutschen Wiederbewaffnung.

Dabei ermöglichen die sogenannten Generalklauseln grundsätzlich alle Arten von Eingriffen durch öffentliche Stellen. „Beschränkt werden diese Eingriffe lediglich durch die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Notwendigkeit. Klar muss aber sein, dass die Bundeswehr und andere öffentliche Stellen lageabhängig entscheiden und situationsbedingt handeln – im äußersten Fall ist eine Umstellung der gesamten Wirtschaft auf Planwirtschaft möglich“, betont Brossardt. So kann im Spannungs- bzw. Verteidigungsfall in die Grundrechte privater Wirtschaftsunternehmen eingegriffen werden. Die Herkunft oder Besitzverhältnisse des Unternehmens sind dabei unerheblich, solange es auf deutschem Boden steht.

Im Einzelnen bestehen noch weitere Möglichkeiten, darunter das Abziehen von Arbeitnehmern zum Wehrdienst, zum Zivilschutz und im öffentlichen Interesse auch zu anderen Arbeitgebern, die Enteignung oder zumindest Nutzung von Gegenständen aller Art und Grundstücken, die nachrangige Behandlung bei Post- und Telekommunikationsdienstleistungen sowie die Inanspruchnahme von Leistungen im Güter- und Personenverkehr.

Betroffene Unternehmen haben in diesen Fällen in der Regel einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. „Im Ernstfall muss aber jedem klar sein, dass durch beschleunigte Gesetzgebungsverfahren neue und deutlich weitreichendere Regelungen im Eilverfahren erlassen werden können“, so Brossardt abschließend.

Detaillierte Angaben finden Sie in der vbw Broschüre: Die Rolle der Wirtschaft im Verteidigungsfall.

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