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vbw Fokusthemen/Russland | Ukraine | Energiekrise/Sanktionen

Letzte Aktualisierung: 23. Oktober 2025

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19. Sanktionspaket der EU gegenüber Russland

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Der Rat der EU hat am 23. Oktober 2025 das 19. Sanktionspaket gegenüber Russland angenommen. Das Paket besteht aus der Verordnung (EU) 2025/2033 und der Verordnung (EU) 2025/2037 . Der Rat einigte sich auf weitere Personenlistungen und zahlreiche wirtschaftliche Sanktionsmaßnahmen:

Personenlistungen

Der Rat hat restriktive Maßnahmen gegenüber 22 weiteren Individuen und 42 weiteren Einrichtungen verhängt, darunter finden sich:

  • Zwei Raffinerien (Liaoyang Petrochemical Company und Shandong Yulong Petrochemical Co., Ltd.) sowie ein Ölhandelsunternehmen (Chinaoil Corporation Limited) aus China bzw. Hong Kong, die bedeutende Käufer von russischem Rohöl sind;
  • Drei maritime Register, die Scheinflaggen für die russische Schattenschiffe bereitstellen;
  • Listung des größten Containeroperators in den russischen Fernosthäfen und eines führenden Schiffbauers für Sovcomflot;
  • Eine in Dubai ansässige Tochtergesellschaft von Lukoil (Litasco Middle East DMCC), die die Beschaffung von Schattenflottentankern ermöglicht hat;
  • Der russische Entwickler von A7A5 (einer Kryptowährung, mit der der russische Angriffskrieg finanziert wird), de kirgisische Emittenten der Kryptowährung und der Betreiber einer Plattform, auf der erhebliche Mengen von A7A5 gehandelt werden;
  • Der größte russische Goldproduzent (PJSC “Polyus”).

Die gelisteten Personen unterliegen einem Verfügungs- und Bereitstellungsverbot. Die natürlichen Personen dürfen nicht in die EU einreisen.

Energie

  • Ab 25. April 2026: Verbot, russisches Flüssigerdgas des KN-Codes 2711 11 00 zu kaufen, einzuführen oder zu verbringen (bei Langzeitlieferverträgen, die vor dem 17. Juni 2025 geschlossen wurden, gilt das Verbot ab dem 01. Januar 2027 mit Ausnahme von Erdgasderivaten), das Verbot gilt ebenso für die Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten, Finanzmitteln oder Finanzhilfen oder anderen Dienstleistungen
  • Verschärfung des bestehenden Transaktionsverbots in Bezug auf Rosneft und Gazprom Neft, indem sie vom Anwendungsbereich bestimmter Ausnahmen ausgeschlossen werden
  • Listung weiterer 117 Schiffe der russischen Schattenflotte (Anhang XLII), die nun einem Hafenzugangsverbot und einem Verbot der Erbringung zahlreicher Seeverkehrs-Dienstleistungen unterliegen
  • Verbot der Rückversicherung von Schiffen der russischen Schattenschiffflotte
  • Erweiterung der Liste der Partnerländer für die Einfuhr von Erdölprodukten (Anhang LI) um Australien, Japan und Neuseeland

Finanzsektor

  • Transaktionsverbot im Zusammenhang mit A7A5
  • Listung von acht Banken und Ölhandelshäusern aus Belarus, Tadschikistan, Kasachstan, Kirgisistan, den VAE und Hongkong, die EU-Sanktionen umgehen, sodass diese einem Geschäftsverbot unterliegen
  • Listung von fünf weiteren russischen Banken (Istina, Zemsky Bank, Commercial Bank Absolut Bank, MTS Bank und Alfa-Bank), sodass diese ebenfalls einem Geschäftsverbot unterliegen
  • Ab 25. Januar 2025: Verbot für EU-Betreiber, mit dem russischen Nationalen Zahlungskartensystem (Mir) oder dem System für Schnellzahlungen (SBP) zusammenzuarbeiten
  • Ab 25. Januar 2026: Neue Beschränkungen für 11 russische Sonderwirtschaftszonen (Anhang LII): Es ist nun untersagt, die folgenden Vereinbarungen einzugehen oder aufrechtzuerhalten:
    1) Erwerb oder Erweiterung jeglicher Beteiligung an Eigentum oder Kontrolle von Unternehmen, die in diesen Zonen registriert oder tätig sind;
    2) Gründung neuer Joint-Ventures, Zweigstellen oder Repräsentanzen in diesen Zonen oder mit Unternehmen, die sich in diesen Zonen befinden oder dort tätig sind;
    3) Eingehen jeglicher neuen Verträge über die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen oder von damit verbundenem geistigem Eigentum an, von oder zur Nutzung in diesen Zonen oder mit Unternehmen, die in diesen Zonen registriert oder tätig sind.
    Ebenso ist es verboten, solchen Einrichtungen Finanzmittel bereitzustellen und Anlagedienstleistungen im Zusammenhang mit den oben genannten verbotenen Aktivitäten anzubieten.
  • Ausweitung des Verbots von Krypto-Vermögenswert-Dienstleistungen: Neben dem Verbot, Krypto-Vermögenswert-Dienstleistungen für russische Staatsangehörige und Einwohner anzubieten, ist nun Folgendes verboten:
    1) Ausgabe von Zahlungsinstrumenten, Annahme und Abrechnung von Zahlungsvorgängen oder Zahlungsauslösung
    2) Ausgabe von E-Geld

Handel

  • Listung von 45 weiteren Einrichtungen in Anhang IV Verordnung 833/2014, die direkt den militärischen und industriellen Komplex Russlands unterstützen, unter anderem durch die Umgehung von Ausfuhrverboten für CNC-Maschinen, Mikroelektronik, Drohnen und andere fortschrittliche Technologieprodukte (diese unterliegen nun strengeren Genehmigungsanforderungen für den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern des Anhangs I der Dual-Use-VO sowie von in Anhang VII VO 833/2014 aufgeführten Gütern und Technologien)
  • Verbot des Verkaufs, der Weiterlieferung und Ausfuhr nach oder zur Verwendung in Russland von weiteren elektronischen Komponenten, Entfernungsmessern, zusätzlichen Chemikalien, die bei der Herstellung von Treibstoffen verwendet werden, sowie weiteren Metallen, Oxiden und Legierungen, die in der Herstellung von Militärsystemen eingesetzt werden
  • Verbot des Kaufs und der Einfuhr aller acyclischen Kohlenwasserstoffe aus Russland aufgrund der Bedeutung solcher Materialien für die Generierung erheblicher Einnahmen für Russland

Dienstleistungen

  • Vorherige Genehmigungspflicht für alle Dienstleistungen, die für die russische Regierung erbracht werden
  • Verbot der Bereitstellung von gewerblichen weltraumgestützten Diensten in Bezug auf Erdbeobachtung oder Satellitennavigation, KI-Dienstleistungen in Bezug auf den Zugang zu Modellen oder Plattformen für deren Training, Feinabstimmung und Interferenz, sowie Hochleistungsrechnungsdiensten für die russische Regierung oder für in Russland niedergelassene Einrichtungen
  • Verbot, Dienstleistungen zu erbringen, die direkt mit touristischen Aktivitäten in Russland zusammenhängen

Abzug von Investitionen

Da mehrere neue von Russland verabschiedete Vorschriften einige EU-Unternehmen am Rückzug aus dem Land hindern, hat der Rat die Frist für den Abzug von Investitionen bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.

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