Im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten Tarifautonomie obliegt die kollektive Gestaltung von Arbeitsbedingungen den Tarifvertragsparteien: Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften verhandeln – Betriebe und Arbeitnehmer entscheiden im Rahmen der Koalitionsfreiheit, ob sie Tarifverträgen unterfallen oder nicht.
Die Tarifbindung in Bayern ist hoch und seit Jahren stabil. Für acht von zehn Beschäftigten in Bayern gelten direkt oder indirekt tarifvertraglich geregelte Arbeitsbedingungen. Das zeigen die Daten des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung und des Instituts für Empirische Sozialökonomie.
MehrDie vbw hat eine kostenpflichtige Tarifhotline eingerichtet. Sie informiert über einen Großteil der Tarifverträge in verschiedensten Wirtschaftsbereichen des Tarifgebiets Bayern.
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