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Letzte Aktualisierung: 05. März 2024

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Rentenpaket II: Referentenentwurf liegt vor

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 Beate Neubauer
Beate Neubauer
Soziale Marktwirtschaft, Alterversorgung, Sozialversicherung, Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, Grundsicherung/Bürgergeld, Gesundheitswirtschaft, Nachhaltigkeit, CSR, Zuwanderung
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Das Bundesarbeitsministerium hat einen Referentenentwurf des Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium vorgelegt. Der Referentenentwurf soll das sogenannte Generationenkapital und die dauerhafte Fortschreibung des Mindestrentenniveaus auf 48 Prozent umsetzen.

Wesentliche Regelungen des Referentenentwurfs:

  • Fortschreibung des Mindestrentenniveaus auf 48 Prozent bis 2039. 2035 muss die Bundesregierung die künftige Finanzierbarkeit überprüfen.
  • Gründung des sogenannten Generationenkapitals: Ein Kapitalstock (“Generationenkapital”) soll zunächst über den KENFO gegründet und angelegt werden. Ab dem Jahr 2024 werden dem Generationenkapital zwölf Milliarden Euro in Form von Darlehen zugeführt, dieser Betrag wird in den Folgejahren jährlich um drei Prozent erhöht. Bis zum Jahr 2036 soll das Generationenkapital ein Volumen von 200 Milliarden Euro erreicht haben. Erträge aus diesem Kapitalstock sollen ab Mitte der 2030er Jahre in die Rentenversicherung fließen und deren Finanzen sowie die Beiträge stabilisieren.
  • Mit einer Revisionsklausel in Form einer Berichtspflicht an den Bundestag wird im Jahr 2029 überprüft, ob die Zielgrößen für die Ausschüttungen an die gesetzliche Rentenversicherung erreicht werden können.
  • Regelungen zu Bundeszuschüssen und ihren Fortschreibungsvorschriften werden geändert, um diese transparenter und verlässlicher zu gestalten. Unter anderem soll es künftig (2026) nur noch einen allgemeinen Bundeszuschuss für das gesamte Bundesgebiet geben.
  • Die Mindestrücklage in der gesetzlichen Rentenversicherung wird auf 0,3 Monatsausgaben angehoben.
  • Die Beitragssatzuntergrenze wird verlängert. Der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung ist über das Jahr 2025 hinaus bis zum Jahr 2036 auf mindestens 18,6 Prozent festzusetzen.

Bewertung

Die Zusage eines Mindestrentenniveaus von 48 Prozent bis 2039 ist abzulehnen, da diese Maßnahme nicht finanzierbar ist und sowohl höhere Beitragssätze als auch Steuerzuschüsse nach sich ziehen wird. Nach Berechnungen des IW Köln drohen im Jahr 2035 bereits Mehrausgaben in Höhe von 34 Milliarden Euro.

Das sog. Generationenkapital wird voraussichtlich nur marginal dämpfend wirken können, da der Kapitalstock zu gering ist und letztlich mit Blick auf die demografische Entwicklung in Deutschland zu spät eingeführt worden ist.

Das Rentenpaket II verhindert die gewollte und gesetzlich vorgesehene Dämpfung des Rentenniveaus durch die Verschiebung des Rentnerquotienten. Eine Verschlechterung des Verhältnisses "Rentenbeziehende zu Beitragszahlende" zugunsten der Rentenbeziehenden muss im Sinne der Generationengerechtigkeit auf alle Versicherten verteilt werden. Der Gesetzentwurf berücksichtigt allerdings nur die Rentenbeziehenden. Das ist klar abzulehnen.

Gerne können Sie uns Ihre Anmerkungen zu dem Referentenentwurf übermitteln. Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens werden wir Sie informieren.

Gesetz

Referentenentwurf Rentenpaket II

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