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Themen und Services/Recht/Wirtschaftsrecht

Letzte Aktualisierung: 15. Februar 2024

Information

Handreichung zum Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten

Kontakt
 Kristina Fink
Kristina Fink
Arbeitsrecht, Datenschutz, Europarecht
Telefon +49 (0)89-551 78-234 +mobil+ +49 (0)175-38 24 086

Seit dem 01. Januar 2024 müssen sich Verpflichtete nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG) bei der nationalen Zentralstelle der Zolldirektion registrieren. Wir stellen Ihnen dazu eine Handreichung der BDA zur Verfügung.

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