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Themen und Services/Recht/Sozialversicherungsrecht

Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

Urteil

BSG: Beitragspflicht von Aufwendungen für eine Betriebsveranstaltung bei Pauschalbesteuerung

Kontakt
 Katharina Hörmann
Katharina Hörmann
Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht
Telefon +49 (0)89-551 78-236 +mobil+ +49 (0)160-979 859 59

Werden Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen von mehr als 110 Euro je Arbeitnehmer nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert, werden sie laut Urteil des Bundessozialgerichts in der Sozialversicherung beitragspflichtig.

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