Am 25. Oktober 2022 wurde das Gesetz zur temporären Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit trat das Gesetz in Kraft. Am gleichen Tag hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein BMF-Schreiben zum Thema bekanntgegeben.
Regelungsgegenstand des Gesetzes: Gas und Fernwärme
Mit dem Gesetz wird der Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz und auf Wärmelieferungen über das Wärmenetz rückwirkend ab dem 01. Oktober 2022 und bis zum 31. März 2024 von 19 Prozent auf sieben Prozent gesenkt.
Inhalte des BMF-Schreibens
Um die Änderung handhaben zu können, sind die Unternehmen auf Anwendungsvorgaben angewiesen, hier soll das BMF-Schreiben Unterstützung bieten. Es behandelt neben grundlegenden Aspekten auch Fragen zu den Auswirkungen der befristeten Absenkung der Umsatzsteuer. Konkret geht es um folgende Gegenstände:
-
Anwendungsbereich
-
Anwendungszeitraum
-
Vereinfachungsregelungen
-
Abrechnung auf Grundlage des Gastages
-
Abrechnung von Gas- uns Wärmelieferungen
-
Gewährung von Jahresboni, Jahresrückvergütungen und dergleichen
-
Zu hoher Umsatzsteuerausweis in der Unternehmerkette
-
Wiederanwendung des Regelsteuersatzes zum 01. April 2024
Das Gesetz und das BMF-Schreiben stehen unten zum Download zur Verfügung.