Der Bundestag hat Ende November 2020 das Beschäftigungssicherungsgesetz verabschiedet, unter anderem mit dem Ziel, die Zeit der Kurzarbeit stärker für Qualifizierungen zu nutzen. Damit wurde neben der 50-prozentigen Erstattung der vom Arbeitgeber bei der Zahlung von Kurzarbeitergeld von ihm allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge (§ 106a Absatz 1 SGB III) auch eine pauschale Lehrgangskostenerstattung (§ 106a Absatz 2 SGB III) als Anspruchsleistung eingeführt.
Bis zum 31. Juli 2023 können 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge bei Weiterbildungen der Beschäftigten erstattet werden, wenn die Maßnahme
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mehr als 120 Unterrichtseinheiten dauert oder auf einen Abschluss vorbereitet und eine Zertifizierung sowohl für den Lehrgang als auch den Träger vorliegt ODER
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auf eine nach § 2 Abs. 1 des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) förderfähiges Bildungsziel vorbereitet und der Träger zur Durchführung geeignet ist.
Die Lehrgangskosten für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung werden auf Antrag pauschal in Abhängigkeit von der Betriebsgröße wie folgt bezuschusst:
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bis 9 Beschäftigte zu 100 Prozent
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bis 249 Beschäftigte zu 50 Prozent
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bis 2.499 Beschäftigte zu 25 Prozent
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ab 2.500 Beschäftigte zu 15 Prozent
Bedingungen von Weiterbildung während Kurzarbeit
Worauf bei der Einführung von Qualifizierungsmaßnahmen während Kurzarbeit im Betrieb zu achten ist, haben wir in unserem vorliegenden Leitfaden kompakt für Sie zusammengefasst. Neben den arbeits- und tarifrechtlichen Grundlagen informieren wir im Detail über die Förderleistungen und stellen auch mögliche Qualifizierungsinhalte vor.
Taskforce Fachkräftesicherung+
Durch die hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei während Kurzarbeit begonnenen Qualifizierungsmaßnahmen wird ein Anreiz gesetzt, Zeiten des Arbeitsausfalles für betriebliche Weiterbildung zu nutzen. Die Kopplung von Kurzarbeit und Qualifizierung bleibt durch die hohe Stundenerfordernis von mindestens 120 Unterrichtseinheiten allerdings herausfordernd.
Die bayerischen Arbeitgeberverbände möchten dazu beitragen, dass das Weiterbildungsengagement der Betriebe weiterhin hoch bleibt und Qualifizierung auch während Kurzarbeit gelingt. Mit der Taskforce Fachkräftesicherung+ stellen wir Ihnen kompetente Ansprechpartner*innen für die praktische Umsetzung von Maßnahmen zur Verfügung, die sich an Ihrem betrieblichen Bedarf orientieren.