Letzte Aktualisierung: 21. Dezember 2020
vbw Fokusthemen/Fokus Corona/Unterstützung bei Steuern und Sozialem, weitere Finanzhilfen | GesetzHome-Office 2020 und 2021: bis zu 600 Euro steuerlich pauschal absetzbar

Steuern, Finanzen, Landesentwicklung, Wirtschaft und Kommunalwirtschaft
Das Jahressteuergesetz 2020 führt für die Jahre 2020 und 2021 die Möglichkeit ein, bei Tätigkeit im Home-Office bis zu 600 Euro steuerlich pauschal abzusetzen.
Die anspruchsvollen Anforderungen zur steuerlichen Anerkennung eines Arbeitszimmers müssen dafür nicht eingehalten werden.
Konkrete Ausgestaltung der Home-Office-Pauschale
Der Steuerpflichtige kann für bis zu 120 Tage im Home-Office fünf Euro pro Tag steuerlich geltend machen – maximal also 600 Euro (§4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 6b EStG, neuer Satz 4). Die Beschränkung auf 2020 und 2021 erfolgt in § 52 Absatz 6 EStG, neuer Satz 13.
Voraussetzungen und Nebenbedingungen
Der Steuerabzug ist möglich, wenn kein häusliches Arbeitszimmer vorliegt oder auf einen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer verzichtet wird.
Allerdings darf der Steuerpflichtige seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit an diesen Tagen ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausüben und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene Betätigungsstätte aufsuchen.
Zudem gilt:
- Für steuerlich angesetzte Tage im Homeoffice darf die Entfernungspauschale nicht genutzt werden. Auch wird der steuerlich abgezogene Betrag mit der Werbungskostenpauschale verrechnet. Beides mindert den steuerlichen Effekt.
- Übt der Steuerpflichtige verschiedene Tätigkeiten aus, sind die Tagespauschale von fünf Euro und der Höchstbetrag von 600 Euro darauf aufzuteilen; es wird nicht tätigkeitsbezogen vervielfacht.
- Die Pauschale kann auch in Anspruch genommen werden, wenn ein anderer Nutzer der Wohnung eigene Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer abzieht.
Neue Aufzeichnungspflichten ergeben sich aus dem Gesetz nicht.
Inkrafttreten
Das Jahressteuergesetz 2020 wurde in Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Es wird voraussichtlich noch vor Jahresende 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit in Kraft treten.