Das Landesarbeitsgericht München hat die Wirksamkeit einer Tarifregelung bestätigt, die Arbeitgebern die Anordnung von Corona-Tests ermöglicht. Die Revision der Klägerin vor dem Bundesarbeitsgericht blieb ohne Erfolg.
MehrWir informieren Sie über die Rechtslage bei der bezahlten Freistellung von ATZ-Arbeitnehmern aufgrund der Corona-Pandemie.
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