Die Gültigkeit der Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) und der Corona-Arbeitsschutzregel endet mit Wirkung zum 25. Mai 2022. Wir stellen ein Merkblatt zu den rechtlichen Folgen für die betriebliche Praxis zur Verfügung.
Mehrbayme vbm bieten Ihren Mitgliedern eine Orientierungshilfe zur Voraussetzung der Erfüllung eines G-Status‘ gemäß Infektionsschutzgesetz § 22a (IfSG).
MehrDie Plattform Corona-Schutzprodukte bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihr Angebot an Schutzausrüstung schnell und unkompliziert im Internet verfügbar zu machen.
MehrUnser Leitfaden unterstützt Sie dabei, ein praxisorientiertes Risikomanagement für den Ernstfall zu entwickeln. Er gibt Empfehlungen für das Erstellen von Checklisten sowie präventive, organisatorische und hygienische Maßnahmen.
MehrWir haben unseren Pandemie-Leitfaden auch ins Englische übersetzt. Er hilft dabei, ein praxisorientiertes Risikomanagement für den Ernstfall zu entwickeln. Außerdem gibt er Empfehlungen für das Erstellen von Checklisten sowie für präventive, organisatorische und hygienische Maßnahmen.
MehrDas Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat ein Rahmenkonzept für die Öffnung von Clubs und Diskotheken vorgelegt. Wir erläutern den Anwendungsbereich.
MehrHier finden Sie eine Bescheinigung über das Vorliegen eines positiven oder negativen Testergebnisses zum Nachweis des SARS-CoV-2 Virus des bayerischen Wirtschaftsministeriums.
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