Letzte Aktualisierung: 26. November 2020
vbw Fokusthemen/Fokus Corona/Kurzarbeit | InformationDas Kurzarbeitergeld 2021 – Videoaufzeichnung

Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung, Fachkräftesicherung, Vereinbarkeit Familie und Beruf, BGM/BGF
Die Bundesregierung hat die Sonderregeln für das Kurzarbeitergeld 2021 festgelegt. Dazu gehört unter anderem, dass die Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit bis 30. Juni 2021 noch vollständig erstattet werden, vom 01. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 dagegen nur noch zu 50 Prozent. Wenn Beschäftigte eine Weiterbildungsmaßnahme durchlaufen, ist allerdings weiterhin eine komplette Erstattung des Sozialaufwands möglich. Qualifizierung während der Kurzarbeit wird also zusätzlich gefördert.
In unserem Webinar haben wir die Regeln für das Kurzarbeitergeld 2021 und die Durchführung geförderter Qualifizierungsmaßnahmen im Detail vorgestellt. Die Videoaufzeichnung des Webinars stellen wir Ihnen hier zur Verfügung. Den Foliensatz finden Sie unten im Downloadbereich. Gerne verweisen wir für eine individuelle Beratung auf die Ansprechpartner der Taskforce Fachkräftesicherung+ , die Ihnen praktische Hilfe zur Einführung und Umsetzung von Weiterbildung während Kurzarbeit gegeben können. Nutzen Sie für Informationen zu den Leistungen der Agenturen für Arbeit für die Weiterbildung Beschäftigter auch die Beratungsangebote der Regionaldirektion Bayern .
Weiterführende Informationen und Services sind im Fokus-Bereich Corona-Pandemie zugänglich.
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