Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens die Ausnahmeregelungen zur telefonischen Krankschreibung erneut verlängert. Dieser Schritt wird trotz der Lockerungen der bundesweiten Infektionsschutzmaßnahmen damit begründet, dass Arztpraxen keine „normalen“ Orte im öffentlichen Leben sind, sondern Menschen mit verschiedenen medizinischen Problemen aufeinandertreffen und es daher weiterhin notwendig ist, das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten.
Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese
Befristet bis zum 31. Mai 2022 können Patient*innen, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Die niedergelassenen Ärzt*innen müssen sich dabei persönlich durch eine eingehende telefonische Befragung vom Zustand der Patient*innen überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden.