Letzte Aktualisierung: 03. Dezember 2020
vbw Fokusthemen/Fokus Corona/Arbeitsrecht | InformationUpdate: Gemeinsamer Bundesausschuss verlängert Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Ausnahmeregelungen zur telefonischen Krankschreibung verlängert.
Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese
Befristet vom 19. Oktober 2020 bis nun 31. März 2021 können Patient*innen, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Die niedergelassenen Ärzt*innen müssen sich dabei persönlich durch eine eingehende telefonische Befragung vom Zustand der Patient*innen überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden.