Letzte Aktualisierung: 28. Dezember 2020
vbw Fokusthemen/Fokus Corona/Allgemeines | InformationVerlängerung der Erklärungsfrist für Lohnsteueranmeldungen während der Corona-Krise
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Nach einem mit den Ländern abgestimmten Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 23. April 2020 können Arbeitgebern die Fristen zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise im Einzelfall auf Antrag verlängert werden.
Voraussetzung dafür ist es, dass der Arbeitgeber selbst oder der mit der Lohnbuchhaltung und Lohnsteuer-Anmeldung Beauftragte nachweislich unverschuldet daran gehindert ist, die Lohnsteuer-Anmeldungen pünktlich zu übermitteln.
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Die Fristverlängerung darf maximal zwei Monate betragen.
Das Schreiben steht unten zum Download zur Verfügung.