Letzte Aktualisierung: 17. Juni 2022
Urteil
Tarifregelung zur Anordnung von Corona-Tests rechtmäßig
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Tarif / Kollektive Arbeitsbedingungen / Arbeitswissenschaft
Das Landesarbeitsgericht München hat die Wirksamkeit einer Tarifregelung bestätigt, die Arbeitgebern die Anordnung von Corona-Tests ermöglicht. Die Revision der Klägerin vor dem Bundesarbeitsgericht blieb ohne Erfolg.
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