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Letzte Aktualisierung: 26. März 2025

Position

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Solidaritätszuschlag

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Dr. Benedikt Rüchardt
Dr. Benedikt Rüchardt
Steuern, Finanzen, Landesentwicklung, Wirtschaft und Kommunalwirtschaft
Telefon +49 (0) 89-551 78-252 Mobil +49 (0) 173-349 39 60

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 26. März 2025 festgestellt, dass der Solidaritätszuschlag weiter erhoben werden kann. Der Mehrbedarf des Bundes durch die deutsche Wiedervereinigung sei jedenfalls noch nicht offensichtlich weggefallen.

Festhalten am Solidaritätszuschlag ist der falsche Weg.

Die Bundesregierung kann nach diesem Urteil vorerst am Solidaritätszuschlag festhalten. Sie kann ihn aber auch abschaffen. Politisch wäre das Festhalten der falsche Weg. Neben gut Verdienenden sind es vor allem Unternehmen und Unternehmer, die Jahr für Jahr mit rund 13 Milliarden Euro belastet werden – Tendenz steigend. Diese investitions- und wirtschaftsfeindliche Steuerpolitik kann sich Deutschland nicht mehr leisten.

Zur notwendigen steuerpolitischen Trendwende gehört der Wegfall des Solidaritätszuschlags.

Für einen wettbewerbsfähigen Standort braucht es eine Trendwende. Die im internationalen Vergleich deutlich übermäßige Steuerbelastung der Unternehmen muss sinken. Dazu gehört der längst überfällige vollständige Wegfall des Solidaritätszuschlags.

Den hohen Handlungsbedarf bestätigen die vbw Studien Steuerliche Standortqualitäten für Unternehmen in der EU und Deutsche Unternehmen auf den Weltmärkten – steuerliche Hindernisse .

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