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Letzte Aktualisierung: 31. Oktober 2023

Urteil

Energiepreispauschale beim Finanzamt geltend machen

Kontakt
Dr. Joachim Wutte
Dr. Joachim Wutte
Betriebliche Altersversorgung (bAV), Arbeitsrecht
Telefon +49 (0)89-551 78-658 +mobil+ +49 (0)151-121 552 88

Das Finanzgericht Münster hat mit Beschluss vom 05. September 2023 entschieden, dass die Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP) nicht beim Arbeitgeber einzuklagen, sondern nötigenfalls bei der Steuererklärung geltend zu machen ist.

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