Letzte Aktualisierung: 08. Juni 2020
Themen und Services/Steuern | PositionEU-Steuerpolitik – Fakten achten, Prioritäten richtig setzen

Steuern, Finanzen, Landesentwicklung, Wirtschaft und Kommunalwirtschaft

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Im Vorfeld der Europawahl hat die EU-Kommission Mitte Januar 2019 Überlegungen vorgelegt, die Steuerpolitik der EU und die damit verbundenen Beschlussmechanismen grundlegend neu auszurichten. Sie will steuerpolitische Entscheidungen künftig nicht mehr von der Zustimmung aller Mitgliedsstaaten, sondern nur ihrer Mehrheit abhängig machen und auch das Europäische Parlament, das bisher dazu nur angehört wird, voll einbinden. Auf dieser Basis will sie eine konkrete politische Agenda rasch durchsetzen.
Näheres Ansehen zeigt: die Prioritäten dieser Agenda müssen anders gesetzt, der steuerpolitische Gestaltungsanspruch der EU-Kommission zurückgenommen werden.
Keine Mehrheitsentscheidungen in der EU-Steuerpolitik
Im Sinne eines konsistenten Steuerrechts wäre es falsch, in der Steuerpolitik von einstimmigen Entscheidungen der Mitgliedsstaaten abzurücken. Die weitere Harmonisierung muss Schritt für Schritt erarbeitet und von allen Mitgliedsstaaten mitgetragen werden.
Vorfahrt für den Binnenmarkt
Zentraler Maßstab der steuerpolitischen Agenda der EU muss die Stärkung des Binnenmarktes sein. Fehl am Platz sind dagegen steuerpolitischer Populismus und Projekte, die den politischen Zusammenhalt in der EU, den EU-Binnenmarkt und den Standort EU im weltweiten Wettbewerb schwächen.
Steuerpolitische Agenda der EU-Kommission auf dem Prüfstand
Daraus ergeben sich für die steuerpolitische Agenda der EU folgende Prioritäten und Aufgaben:
1. Mehrwertsteuer mit höchster Priorität weiter harmonisieren
An erster Stelle muss die weitere Harmonisierung der Mehrwertsteuer stehen. Drei Ziele sind dabei maßgeblich: Es gilt, den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr weniger stark zu behindern. Die Umsatzsteuer muss wettbewerbsneutraler werden. Verfahren und Formulare müssen harmonisiert werden.
2. Harmonisierung der Körperschaftsteuer in das Zentrum der EU-Steuerpolitik stellen
Das zweitwichtigste, höchst anspruchsvolle steuerpolitische Projekt ist die Harmonisierung der Körperschaftsteuer in der EU. Hier geht es darum, Steuerbürokratie im Binnenmarkt abzubauen, Investitionen über die Grenzen hinweg zu erleichtern und die EU im internationalen Steuerwettbewerb zu stärken.
3. Steuerbetrug und Gestaltungen: Wirkung beschlossener Maßnahmen evaluieren
Bei Maßnahmen gegen Steuerbetrug, Hinterziehung und missbräuchliche Gestaltungen hat die EU, abgestimmt auf international vereinbartes Vorgehen, in den letzten Jahren sehr viel erreicht. Dabei hat sie allerdings auch schwierige Nebenwirkungen in Kauf genommen, insbesondere hohen Bürokratieaufwand und Doppelbesteuerung. Jetzt gilt es, die neuen Rechtsverhältnisse zum Tragen kommen zu lassen und zu evaluieren. Neue Vorschläge dürfen sich nicht auf überholte Zahlen stützen.
4. Zurückhaltung bei Lenkungsteuern
EU-Lenkungsteuern greifen schnell übermäßig belastend in die Belange von Wirtschaft und Verbrauchern der Mitgliedstaaten ein und sind schwer mit anderen Maßnahmen, die auf vergleichbare Ziele abstellen, zu koordinieren. Hier ist größtmögliche Sorgfalt geboten. Lenkungsteuern sollten keinen vorrangigen Schwerpunkt europäischer Steuerpolitik darstellen.
5. Projekte „Digital Services Tax“ und „Finanztransaktionsteuer“ einstellen
Die Digital Services Tax würde als Digitalisierungsverhinderungssteuer wirken und löst eine innereuropäische Umverteilung von Steueraufkommen aus. Beides ist nicht angebracht. Das Projekt muss eingestellt werden.
Die Finanztransaktionsteuer wird von der Mehrheit der Mitgliedsstaaten abgelehnt und würde sowohl den Standortinteressen der EU als auch den Interessen der Bürger zuwider-laufen. Auch dieses Projekt muss eingestellt werden.