Letzte Aktualisierung: 04. Dezember 2020
Themen und Services/Soziale Sicherung/Sozialversicherung | InformationKünstlersozialabgabe-Verordnung 2021

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Mit Schreiben vom 26. Oktober 2020 hatte das BMAS die Anhörung zum Verordnungsverfahren zur Festlegung der Künstlersozialabgabe für das Jahr 2021 eingeleitet. Der Entwurf zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2021 sah die Festlegung des Abgabesatzes in Höhe von 4,4 Prozent (2020: 4,2 Prozent) vor.
Höhere Bundesmittel stabilisieren Abgabesatz
Ursprünglich wurden im Haushaltsgesetz 2021 zusätzlich bereitgestellte Bundesmittel (Entlastungszuschuss) in Höhe von rund 23,3 Millionen Euro berücksichtigt, um einen stärkeren Anstieg des Abgabesatzes im Jahr 2021 und einer unverhältnismäßigen Belastung der Liquidität der abgabepflichtigen Unternehmen in der pandemischen Krisensituation entgegenzuwirken. In der abschließenden Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 26. November 2020 wurde der Entlastungszuschuss um rund 9,2 Millionen Euro auf insgesamt 32,5 Millionen Euro erhöht.
Bei der Neuberechnung des Künstlersozialabgabesatzes für das Jahr 2021 auf Basis dieser veränderten Rahmendaten ergibt sich nunmehr ein zum Vorjahr unveränderter Abgabesatz von 4,2 Prozent.