Steuersysteme und soziale Sicherungssysteme einzelner Staaten lassen sich schwer mit grenzüberschreitenden, flexiblen Arbeitsformen und einem internationalen Arbeitsmarkt vereinbaren. Wo das aber gelingt, profitieren erfahrungsgemäß alle Beteiligten.
Ob daheim, an anderen Standorten weit außerhalb des Unternehmens oder in anderen Ländern – mobile Arbeit wird immer wichtiger. Zwischenstaatliche, europarechtliche und internationale Regelungen zu grenzüberschreitender Arbeit berücksichtigen das noch nicht hinreichend. So sind im Verhältnis zu Österreich die bayerischen Grenzgänger und ihre Arbeitgeber besonderen steuerlichen Hürden ausgesetzt. Die Unternehmen brauchen deshalb zeitgemäße, flexible und gut handhabbare Regelwerke, um mobiles grenzüberschreitendes Arbeiten zu erleichtern und grenzüberschreitende Betriebsabläufe zu optimieren.
Zeitgerechte Regelungen sind notwendig
Mit unserem Positionspapier liefern wir konkrete Vorschläge dazu, wie steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Regelwerke flexibler gestaltet werden sollten. Für eine erfolgreiche Umsetzung müssen die Grenzgängervereinbarung mit Österreich, die europäischen Regelungen zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme und das OECD-Musterabkommen zu grenzüberschreitenden Steuerfragen weiterentwickelt werden. Zuständig für die deutsche Verhandlungsposition ist die Bundesregierung. Das Ziel sind zeitgerechte Lösungen für unsere Unternehmen, unseren Arbeitsmarkt und unseren Standort.