Die bayerische Wirtschaft

Bitte geben Sie Ihre Login-Daten ein

Passwort vergessen?

Sie haben keine Login-Daten?

Login-Daten beantragen
Zur Übersicht
Themen und Services/Recht/Individualarbeitsrecht

Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2022

Leitfaden

Entschädigung bei Arbeitsausfall durch pandemiebedingte Absonderung oder Kinderbetreuung

Dr. Joachim Wutte
Dr. Joachim Wutte
Arbeitsrecht, Infektionsschutzgesetz
Telefon +49 (0)89-551 78-658 +mobil+ +49 (0)151-121 552 88
Entschädigung bei Arbeitsausfall durch pandemiebedingte Absonderung oder Kinderbetreuung

Bei pandemiebedingtem Arbeitsausfall wegen Absonderung oder zur Kinderbetreuung gibt es staatliche Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz. Anträge auf Erstattung können noch bis zu zwei Jahre nach dem Ausfall gestellt werden. Unser Leitfaden erläutert Rechtsfragen und gibt wichtige Hinweise.

Dieser Service steht nur bayme vbm Mitgliedern zur Verfügung.
Noch kein Mitglied? Alle Informationen rund um die Mitgliedschaft erhalten Sie hier.
Um diesen Inhalt sehen zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Bitte klicken Sie auf das Personen-Symbol oben und melden Sie sich an.
Seite drucken