Letzte Aktualisierung: 18. Dezember 2020
Themen und Services/Recht/Datenschutz | InformationErweiterte Datennutzung nach dem Antiterrordateigesetz teilweise verfassungswidrig
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Arbeitsrechtliche Beratung, Prozessvertretung
Das Bundesverfassungsgericht erklärte mit Beschluss vom 10. November 2020 die erweiterte Datennutzung nach dem Antiterrordateigesetz teilweise für verfassungswidrig. Die Regelung zum sogenannten Data-Mining verstoße gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
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