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Themen und Services/Recht/Datenschutz + IT-Sicherheit

Letzte Aktualisierung: 05. Juli 2023

Urteil

Kein Beweisverwertungsverbot im Kündigungsschutzprozess wegen Datenschutzverstoß

Kontakt
 Kristina Fink
Kristina Fink
Arbeitsrecht, Datenschutz, Europarecht
Telefon +49 (0)89-551 78-234 +mobil+ +49 (0)175-38 24 086

Für Aufzeichnungen einer offenen Videoüberwachung, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen, besteht gemäß Bundesarbeitsgericht im Kündigungsschutzprozess, auch bei einem Datenschutzverstoß, grundsätzlich kein Verwertungsverbot.

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