Themen und Services/Recht/Datenschutz + IT-Sicherheit
Letzte Aktualisierung: 05. Juli 2023
Urteil
Kein Beweisverwertungsverbot im Kündigungsschutzprozess wegen Datenschutzverstoß
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Für Aufzeichnungen einer offenen Videoüberwachung, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen, besteht gemäß Bundesarbeitsgericht im Kündigungsschutzprozess, auch bei einem Datenschutzverstoß, grundsätzlich kein Verwertungsverbot.
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