Eine Restschuldversicherung übernimmt im Todesfall, bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit die Rückzahlung eines Kredits.
Verbraucherkredite können ab 2025 nur zeitversetzt abgesichert werden
Im Dezember 2023 wurde das Versicherungsvertragsgesetz geändert: Ab dem 01. Januar 2025 müssen Verbraucher, die auf Kredit einkaufen, mindestens eine Woche warten, bis sie das damit verbundene Kreditausfallrisiko mit einer Restschuldversicherung absichern können. Bei früherem Abschluss ist der Restschuldversicherungsvertrag nichtig. Die Regelung widerspricht der Verbraucherkreditrichtlinie der EU, die Deutschland bis Oktober 2025 umsetzen muss.
Position
Wenn Kreditgeber die Restschuldenrisiken nicht mehr beim Kundenkontakt absichern können, werden sie entweder das Risiko mit höheren Kreditkosten ausgleichen, an denen eine später abgeschlossene Restschuldversicherung nichts mehr ändert, oder in bestimmten Fällen gar keine Zahlungsmöglichkeit auf Kredit mehr einräumen. Kreditnehmer mit schlechterer Bonität müssen höhere Kreditkosten in Kauf nehmen als in Verbindung mit einer Restschuldversicherung beziehungsweise verlieren den Zugang zu entsprechenden Waren und Leistungen. Letzteres trifft auch den Verkäufer und über eine Verringerung der Nachfrage indirekt die ganze Liefer- und Wertschöpfungskette.
Diese Effekte schaden allen Beteiligten und dienen niemandem. Spätestens mit Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie müsste die Regelung ohnehin wieder angepasst werden. Sie sollte gar nicht erst wirksam werden.