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Themen und Services/Fachkräftesicherung

Letzte Aktualisierung: 23. Juni 2023

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Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

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 Beate Neubauer
Beate Neubauer
Soziale Marktwirtschaft, Alterversorgung, Sozialversicherung, Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, Grundsicherung/Bürgergeld, Gesundheitswirtschaft, Nachhaltigkeit, CSR, Zuwanderung
Telefon +49 (0)89-551 78-534 +mobil+ +49 (0)173-573 89 22

Sowohl das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung als auch die entsprechende Verordnung wurden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Folgende Änderungen gelten künftig bei der Erwerbsmigration:

  • Weitere Senkung der Einkommensschwelle bei der Blauen Karte EU: Zum Erhalt der Blauen Karte wurde die Einkommensschwelle auf 50 Prozent (43.800 Euro) statt wie geplant 56,6 Prozent (49.580 Euro) der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung gesenkt.
  • Chancenkarte: Die Chancenkarte kann um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot vorliegen und die Voraussetzungen für die Erteilung einer anderen Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit noch nicht erfüllt sind, z. B. die Anforderungen für Sprachkenntnisse. Die Qualifikation in einem Engpassberuf wird zu bepunktendes Kriterium für die Chancenkarte und die Mindestvoraussetzung an Deutschkenntnissen wird auf A 1 gesenkt.
  • Anerkennung von Berufsqualifikationen: Formelle Bildungs- und Ausbildungsverfahren der Außenhandelskammern werden anerkannt. Der Nachweis über die Voraussetzungen ist über eine Bestätigung durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) zu erbringen.
  • Spurwechsel aus dem Asylverfahren und Umwandlung der Ausbildungsduldung in eine Aufenthaltserlaubnis: Fachkräfte, die noch im Asylverfahren oder im Besitz einer Duldung sind, können in eine Aufenthaltserlaubnis wechseln, wenn sie sich bereits zum Stichtag 29. März 2023 in Deutschland befinden. Zudem wird die Ausbildungsduldung in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt. Wird das Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendet oder abgebrochen, wird einmalig um sechs Monate die Möglichkeit zur Suche nach einem weiteren Ausbildungsplatz zur Aufnahme einer Berufsausbildung gewährt. Die Bildungseinrichtung ist verpflichtet, dies unverzüglich, in der Regel innerhalb von zwei Wochen, der zuständigen Ausländerbehörde schriftlich oder elektronisch mitzuteilen.
  • Zweckwechsel für Fachkrafttitel: Der Grundsatz, dass eine Aufenthaltserlaubnis in der Regel nur erteilt werden kann, wenn die Einreise mit dem richtigen Visum erfolgt ist, bleibt bestehen. In engen Grenzen jedoch soll künftig der Wechsel aus Schengen-Visa in einen Fachkräftetitel in Deutschland möglich sein, ohne dass vorher eine Ausreise und ein Visumantrag aus dem Ausland gestellt werden muss.
  • Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung zur Arbeitsplatzsuche: Diese kann einmalig um bis zu sechs Monate verlängert werden, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist.
  • Beschleunigtes Fachkräfteverfahren: Es wird klargestellt, dass Arbeitgeber zur Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens auch Dritte bevollmächtigen können.

Einschätzung

Die vorgesehenen Anpassungen zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sind positiv zu bewerten. Die nun am ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen Anpassungen sind größtenteils zu begrüßen.

Gleiches gilt für den Entschließungsantrag, die Westbalkanregelung im Zuge von Migrationsabkommen auf weitere Länder auszudehnen.

Es ist ein wichtiges Signal, dass durch die Protokollerklärung zu den Verwaltungsverfahren der dringende Handlungsbedarf an diesem Punkt hinterlegt ist und die Bundesregierung aufgefordert ist, zeitnah Lösungsvorschläge vorzulegen.

Leider wird weiterhin am Beschäftigungsverbot in der Zeitarbeit festgehalten. Hier besteht Handlungsbedarf. Insbesondere KMU brauchen für die Anwerbung, erfolgreiche Durchführung des Visumverfahrens, ggf. Nachqualifizierung und Integration ausländischer Beschäftigter Unterstützung, die die Zeitarbeit bieten kann.

Die ersten Änderungen treten zum 18. November 2023 in Kraft, weitere wesentliche Anpassungen erst zum 01. März 2024 bzw. 01. Juni 2024. Die BDA hat eine Übersicht erstellt, mit den wesentlichen Änderungen aus Gesetz und Verordung sowie dem jeweiligen Inkrafttreten. Diese Übersicht stellen wir Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung.

Gesetz

Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

Gesetz

Verordnung zur Weiterentwicklung Fachkräfteeinwanderung

Gesetz

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat

Gesetz

Entschließungsantrag Westbalkanregelung

Information

Übersicht zu wesentliche Änderungen und Inkrafttreten

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