Letzte Aktualisierung: 25. September 2024
Position
Geplante Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung Älterer
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Im Zuge der Wachstumsinitiative der Ampel-Koalition wurden u. a. auch Maßnahmen vorgeschlagen, die Anreize zu einer Ausweitung der Beschäftigung von Älteren schaffen sollen. Eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu Neuregelungen zur Umsetzung von rentenpolitischen Maßnahmen der Wachstumsinitiative wurde mittlerweile vom Bundeskabinett beschlossen.
Vier Maßnahmen zur Ausweitung der Beschäftigung Älterer:
- Neue Möglichkeit zur Befristung bei Personen, die nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze zu ihrem bisherigen Arbeitgeber zurückkehren: Der Abschluss eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages mit dem bisherigen Arbeitgeber soll ermöglicht werden, soweit eine Höchstdauer von insgesamt acht Jahren oder eine maximale Anzahl von zwölf befristeten Arbeitsverträgen nicht überschritten wird.
- Rentenaufschubprämie wenn der Renteneintritt über die Regelaltersgrenze hinaus aufgeschoben wird: Bei Aufschieben der Rente über die Regelaltersgrenze hinaus und bei Weiterarbeit im Rahmen einer mehr als geringfügigen Beschäftigung von mindestens einem Jahr soll der Versicherte zukünftig anstelle der monatlichen Zuschläge eine einmalige Prämie (Rentenaufschubprämie) in Anspruch nehmen können. Diese Prämie soll sich aus dem Monatsbeitrag der Rente zum Zeitpunkt des aufgeschobenen Rentenbeginns und der Anzahl der Monate, die die Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in Anspruch genommen wurde, ermitteln. Zudem soll der vom Rentenversicherungsträger eingesparte Beitrag zur Krankenversicherung über einen Prämienfaktor in die Prämienberechnung einfließen.
- Aufstockung des Arbeitslohns durch Arbeitgeberbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung: Arbeitgeber sollen künftig für versicherungsfreie Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze die zu entrichtenden Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung zusätzlich zum Arbeitslohn monatlich an die Beschäftigten auszahlen können. Hierdurch soll für Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, weiter erwerbstätig zu sein.
- Einkommensanrechnung bei der Hinterbliebenenrente: Bei der Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten sollen Erwerbseinkommen und kurzfristige Erwerbsersatzeinkommen bis zu einem bestimmten "Sockelbetrag" ausgenommen werden. Der Sockelbetrag soll der Gering-
fügigkeitsgrenze (aktuell 538 € im Monat) entsprechen.
Bewertung:
Mit Ausnahme der neuen Befristungsmöglichkeiten sind die Maßnahmen kritisch zu bewerten.
Die geplante Auszahlung der Arbeitgeberbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an die Beschäftigten ist entschieden abzulehnen. Sie würde zu einer Ungleichbehandlung von Beschäftigten führen: Beschäftigte, die bereits die Regelaltersgrenze überschritten haben und Rente beziehen, würden über zehn Prozent mehr von ihrem Arbeitgeber ausgezahlt bekommen als andere Beschäftigte. Arbeitgeber werden so in eine schwierige Situation gebracht und es drohen innerbetriebliche Spannungen.
Zudem würde die Auszahlung der Arbeitgeberbeiträge zu Einnahmeverlusten bei der Sozialversicherung führen, die von den Beitragszahlenden und damit von den Arbeitgebern und ihren Beschäftigten kompensiert werden müssen. Allein für die Rentenversicherung würde die Auszahlung der Arbeitgeberbeiträge Einnahmeausfälle von rund 0,5 Milliarden Euro bedeuten.
Bei der Rentenaufschubprämie ist zwar die Intention nachvollziehbar, allerdings ist es unwahrscheinlich, dass die Maßnahme ihr Ziel erreicht. Finanzielle Gründe sind zumeist nicht ausschlaggebend, dass Ältere nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten wollen. Entscheidender sind Aspekte wie Spaß an der Arbeit, das Interesse, eine Aufgabe zu haben und der Wunsch nach Kontakten zu anderen. Die Rentenaufschubprämie läuft damit u. U. ins Leere, verursacht aber einen hohen bürokratischen Aufwand.
Zudem wäre die Voraussetzung für die Nutzung der Prämie eine Versicherung in der Rentenversicherung. D. h. nur wenn die Beschäftigten weiterhin in der Rentenversicherung versichert sind und entsprechend Beiträge entrichten, kann die Prämie genutzt werden. Die meisten Beschäftigten jenseits der Regelaltersgrenze entscheiden sich aber bewusst gegen die Versicherung in der Rentenversicherung. Da zudem geplant ist, die Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung künftig an die Beschäftigten auszuzahlen, dürfte sich dieser Trend weiter verstärken. Die vorgesehene Möglichkeit, die Arbeitgeberbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung auszuzahlen, konterkariert somit die Idee der Rentenaufschubprämie.
Um übermäßige Belastungen der Beitragszahler auszuschließen, muss zudem eine versicherungsmathematisch korrekte Berechnung der Prämie sichergestellt sein. Ohnehin würde die geplante Auszahlung der eingesparten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung schon zu Lasten der übrigen Beitragszahler erfolgen, die diese Beitragsausfälle kompensieren müssen.
Auch die verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeit bei der Hinterbliebenenrente kann sich als kontraproduktiv erweisen, wenn sie dazu führt, dass Beschäftigte in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen verharren.