Das Bayerische Umweltministerium weist zum Vollzug der Störfallverordnung auf ein neues Merkblatt der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) beim Bundesumweltministerium hin. Ziel ist den Vollzug der Störfall-Verordnung in Bezug auf die Berücksichtigung von Abfällen zu unterstützen. Behandelt wird die Zuordnung von Abfällen zu den Gefahrenkategorien nach Anhang l der Störfall-Verordnung.
Anwendungsbesonderheiten in Bayern
Der Leitfaden soll in Bayern im Rahmen von Genehmigungsverfahren und der behördlichen Überwachung als Beurteilungsgrundlage herangezogen werden. Das bayerische Umweltministerium gibt dazu ergänzende Hinweise beispielsweise für Lithium-haltige Batterien aus Altfahrzeugen und Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Für die Zuordnung zu den Gefahrenkategorien der Störfallverordnung ist eine Einzelfallbetrachtung in Abhängigkeit von den jeweils enthaltenen gefährlichen Bestandteilen durchzuführen.
Nähere Informationen enthält das Schreiben des bayerischen Umweltministeriums vom 23. Juni 2023, das im Downloadbereich abgerufen werden kann.
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