Das bayerische Umweltministerium weist zum Vollzug der Störfallverordnung auf ein neues Merkblatt der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) beim Bundesumweltministerium hin. Ziel ist die Schaffung von Klarheit über Zuständigkeiten bei organisatorischen, technischen und Kompetenzschnittstellen in Unternehmen, beispielsweise durch klare Kommunikation und erhöhte Sensibilität bei den Verantwortlichen.
Gefährdungen im Konzept zur Störfallverhinderung berücksichtigen
Bei Schnittstellen kann es Gefährdungen kommen, wenn beispielsweise verschiedene Stoffströme wie Abgas, Abwasser, Abfall, zusammengeführt werden. Das bayerische Umweltministerium weist darauf hin, dass Gefährdungen dieser Art u. a. im Rahmen der aus der Störfallverordnung resultierenden Betreiberpflichten, etwa im Konzept zur Verhinderung von Störfallen berücksichtigt werden müssen.
Nähere Informationen enthält das Merkblatt zur Betrachtung von Schnittstellen in verfahrenstechnischen Anlagen .