Der Bundestag hat in 2. und 3. Lesung einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) beschlossen. Mit der Änderung wird unter anderem die im Entlastungspaket III der Regierung angekündigte Verschiebung der jährlichen CO2-Preis-Erhöhung im Brennstoffemissionshandel um ein Jahr umgesetzt.
Damit wird der seit dem 01. Januar 2022 greifende Zertifikatspreis in Höhe von 30 Euro pro Tonne CO2 ab dem 01. Januar 2023 fortgelten und nicht wie ursprünglich geplant auf 35 Euro pro Tonne CO2 angehoben. Entsprechend werden die Preise in den beiden Folgejahren angepasst: Ab dem 01. Januar 2024 wird der Zertifikatspreis bei 35 statt 45 Euro pro Tonne CO2, ab dem 01. Januar 2025 bei 45 statt 55 Euro pro Tonne CO2 liegen.
Ab dem Jahr 2026 sollen die Zertifikate wie geplant versteigert werden. An dem Preiskorridor, der für die Versteigerungen im Jahr 2026 gilt (Mindestpreis von 55 und Höchstpreis von 65 Euro pro t CO2) wurden keine Änderungen vorgenommen.