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Letzte Aktualisierung: 31. Januar 2023

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EU-Verordnung für beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien in Kraft

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Die EU-Kommission hat am 09. November 2022 eine Verordnung mit Maßnahmen vorgeschlagen, die auf eine Beschleunigung des Ausbaus von erneuerbaren Energien abzielen. Am 19. Dezember 2022 hat der Rat der EU die Verordnung mit einigen Änderungen formell verabschiedet. Die Verordnung trat am 30. Dezember 2022 in Kraft. Sie gilt für 18 Monate und unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.

Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren

Für die Installation von Solaranlagen auf „künstlichen Strukturen“ (z. B. Gebäuden) und die zugehörigen Energiespeicher wird eine Genehmigungsfrist von maximal drei Monaten eingeführt werden. Darüber hinaus werden die Anlagen von der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung befreit werden. Für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 50 kW greift das Konzept einer „stillschweigenden Genehmigung“. Dies bedeutet, dass die Anlagen nach Ablauf eines Monats automatisch als genehmigt gelten.

Bei „Repowering-Projekten“, d. h. bei der Erneuerung bestehender Erneuerbarer-Energien-Anlagen mit dem Ziel einer Kapazitäts- oder Effizienzsteigerung, dürfen die Genehmigungsverfahren maximal sechs Monate andauern. Innerhalb dieser Zeit haben auch die Umweltprüfungen zu erfolgen. Bei Projekten mit einer Kapazitätssteigerung von weniger als 15 Prozent ist der Netzanschluss innerhalb von drei Monaten zu genehmigen.

Bei Wärmepumpen mit einer Leistung von weniger als 50 Megawatt darf das Genehmigungsverfahren maximal einen Monat, bei Erdwärmepumpen maximal drei Monate andauern. Für kleinere Wärmepumpen gilt ebenfalls ein vereinfachtes Netzanschlussverfahren.

Die Mitgliedsstaaten können die Regelungen für die Beschleunigung der Genehmigungen auch auf bereits laufende Verfahren anwenden. Des Weiteren können sie die Fristen für die Genehmigungsverfahren weiter verkürzen. Ferner haben die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, bestimmte Teile ihres Hoheitsgebiets oder bestimmte Technologien oder Projekte von den Bestimmungen auszunehmen.

Status von überragendem öffentlichen Interesse für Erneuerbare-Energien-Anlagen

Darüber hinaus regelt die Verordnung, dass Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien als von „überragendem öffentlichem Interesse“ eingestuft werden. Hierdurch sollen Engpässe bei neuen Genehmigungsverfahren vermieden werden.

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