Letzte Aktualisierung: 18. Januar 2021
Themen und Services/Digitalisierung/Digitalisierung im Überblick | StudieRechtliche Aspekte der Digitalisierung im Gesundheitswesen

CSR / Nachhaltigkeit, Soziale Marktwirtschaft, Alterssicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Gesundheitswirtschaft, FKS+

Rechtliche Aspekte der Digitalisierung im Gesundheitswesen
Broschüre
Die Digitalisierung erfasst seit Jahrzehnten mehr und mehr Lebensbereiche. Die Veränderungen sind enorm: Der Bogen spannt sich von der Schaffung neuer Technologien und Anwendungsgebiete bis hin zur Umgestaltung ganzer Geschäftsmodelle und Wertschöpfungsketten. Die rasante Geschwindigkeit dieses Wandels erfordert von den Akteuren einen wachsamen Blick auf Veränderungsprozesse. Unternehmen müssen schnell auf neue Bedarfe reagieren, der Gesetzgeber muss Rechtssicherheit für neue Abläufe herstellen, ohne dabei die Möglichkeiten für mehr Effizienz und Freiheit allzu sehr einzuschränken, und die Sozialversicherungen müssen sich auf völlig neue Prozesse und besser informierte, mündigere Patienten einstellen.
Komplexes Phänomen
Gerade im Gesundheitswesen ist der digitale Transformationsprozess außerordentlich komplex und umfasst mobile Anwendungen ebenso wie telemedizinische Einsätze oder Big Data-Technologien, die nicht nur für die Forschung gänzlich neue Möglichkeiten bieten. In allen diesen Bereichen ist der Datenschutz ein nicht zu vernachlässigender Punkt. Darüber hinaus ist der geltende Rechtsrahmen nach wie vor stark vom nicht-digitalen Zeitalter geprägt, auch wenn der Gesetzgeber jüngst mit dem E-Health-Gesetz versucht hat, ihn für digitale Techniken weiter zu öffnen.
Vorteile der Digitalisierung nutzen
Mit unserer vorliegenden Studie Rechtliche Aspekte der Digitalisierung im Gesundheitswesen geben wir einen Überblick über die geltende Rechtslage und wollen damit einen Beitrag leisten, die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter zu fördern. Dies ist wichtig, weil die Digitalisierung wie beschrieben auch im Gesundheitswesen fast alle Prozesse ändern wird. Die Studie wurde erstellt von Prof. Dr. Dirk Heckmann vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht an der Universität Passau.