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Letzte Aktualisierung: 30. März 2023

Leitfaden

Qualifizierung in Kurzarbeit – das Beschäftigungssicherungsgesetz

 Veronika Gehrmann
Veronika Gehrmann
Projekte, Arbeitsmarkt, Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung
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Qualifizierung in Kurzarbeit – das Beschäftigungssicherungsgesetz

Qualifizierung in Kurzarbeit – das Beschäftigungs-
sicherungsgesetz

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Der Bundestag hat Ende November 2020 das Beschäftigungssicherungsgesetz verabschiedet, unter anderem mit dem Ziel, die Zeit der Kurzarbeit stärker für Qualifizierungen zu nutzen. Damit wurde neben der 50-prozentigen Erstattung der vom Arbeitgeber bei der Zahlung von Kurzarbeitergeld von ihm allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge (§ 106a Absatz 1 SGB III) auch eine pauschale Lehrgangskostenerstattung (§ 106a Absatz 2 SGB III) als Anspruchsleistung eingeführt.

Bis zum 31. Juli 2023 können 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge bei Weiterbildungen der Beschäftigten erstattet werden, wenn konkrete Voraussetzungen erfüllt sind. Ebenso können Lehrgangskosten für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung auf Antrag pauschal in Abhängigkeit von der Betriebsgröße bezuschusst werden.

Bedingungen von Weiterbildung während Kurzarbeit

Worauf bei der Einführung von Qualifizierungsmaßnahmen während Kurzarbeit im Betrieb zu achten ist, haben wir in unserem vorliegenden Leitfaden kompakt für Sie zusammengefasst. Neben den arbeits- und tarifrechtlichen Grundlagen informieren wir im Detail über die Förderleistungen und stellen auch mögliche Qualifizierungsinhalte vor.

Taskforce Fachkräftesicherung FKS+

Durch die hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei während Kurzarbeit begonnenen Qualifizierungsmaßnahmen wird ein Anreiz gesetzt, Zeiten des Arbeitsausfalles für betriebliche Weiterbildung zu nutzen. Mit der Taskforce Fachkräftesicherung FKS+ stellen wir Ihnen kompetente Ansprechpartner*innen für die Beratung zur praktischen Umsetzung von Maßnahmen zur Verfügung, die sich an Ihrem betrieblichen Bedarf orientieren.

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