Das Bundministerium für Justiz (BMJ) hat ein Eckpunktepapier für ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vorgelegt, welches am 30. August 2023 auf der Kabinettsklausur in Schloss Meseberg beschlossen wurde. Auf Basis des Eckpunktepapiers wird das BMJ einen Referentenentwurf für das BEG IV koordinieren. Das Eckpunktepapier finden Sie unten zum Download. Am 07. September 2023 soll hierzu eine Verbändeanhörung stattfinden. Geplant ist neben der Beschleunigung von Vergabeverfahren auch die Anpassung von bestehenden Schriftformerfordernissen. Zur Förderung des digitalen Rechtsverkehrs sollen die allgemeinen Formvorschriften in §§ 126 ff. BGB dahingehend angepasst werden, dass die elektronische Form oder – soweit geeignet – die Textform als Regelform ausgestaltet werden und die Schriftform ersetzen.
Nachbesserungen im Nachweisgesetz
Auch im Nachweisgesetz soll bezüglich des Schriftformerfordernisses nachgebessert werden. Im Eckpunktepapier wird angekündigt, dass die Verpflichtung des Arbeitgebers, einen Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen zu erteilen, entfällt, wenn und soweit ein Arbeitsvertrag in einer Schriftform ersetzenden gesetzlichen elektronischen Form geschlossen wurde. Dies solle auch für in elektronischer Form geschlossene Änderungsverträge bei Änderungen wesentlicher Vertragsbedingungen gelten. Von diesen Anpassungen sollen die Wirtschaftsbereiche und Wirtschaftszweige nach § 2a Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ausgenommen werden.
Hinweis: Nach unserer Auslegung ist das bereits jetzt möglich, siehe dazu unsere Info Recht Broschüre, die wir unten verlinkt haben.
Verbändeanhörung
Für die Verbändeanhörung bittet das BMJ um Praxiserfahrungen und Anmerkungen im Zusammenhang mit Schriftformerfordernissen. Da die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) erwägt, sich mit einer Stellungnahme in die Verbändeanhörung einzubringen, bitten wir die bayerischen Arbeitgeberverbände und Unternehmen um Eingaben bis zum 04. September 2023, insbesondere zu folgenden Fragen:
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Welche Schriftformerfordernisse behindern in der Praxis die Digitalisierung von Prozessen?
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Wie wichtig sind Formerfordernisse aus Ihrer Sicht für Beweiszwecke, insbesondere im Hinblick auf gerichtliche Verfahren? Gibt es Bereiche, in denen aus Sicht der Unternehmen / Bürgerinnen und Bürger digitale Verfahren verwendet werden können, die nur eine geringe „Beweiskraft“ vor Gericht haben?
Welche Verbesserungen schlagen Sie vor?
Schreiben Sie uns gerne über das Kontaktformular zu diesem Artikel. Wir geben die Eingaben gebündelt an die BDA weiter.