Die USA erheben Einfuhrzölle auf europäische Waren. Diese werden entweder mit einem Zoll von 10 Prozent oder mit einem branchenspezifischen Zoll belastet. Für den Großteil der europäischen Waren ist der Zoll von 10 Prozent relevant. Mehr Informationen dazu finden Sie im Abschnitt „Zölle nach Section 301“. Ausgewählte Waren unterliegen branchenspezifischen Zöllen nach Section 232 des Handesgesetzes von 1974. Das sind Arzneimittel und ihre Vorprodukte, Kfz- und Kfz-Teile, Stahl, Aluminium und Produkte daraus, Polysilizium und Polysiliziumprodukte sowie Drohnen und ihre Komponenten.
Die untenstehenden Tabellen bieten eine erste Übersicht, aber enthalten nicht alle Details zu den jeweiligen Zöllen. Sie können eine genaue Analyse der Zollregelungen nicht ersetzen.
Zölle nach Section 301
| Betroffene Güter | Zollsatz | Gültigkeit | Besonderheiten |
-
Waren mit Warenursprung in der EU, die nicht mit den branchenspezifischen Zöllen nach Section-232 belastet werden oder anderweitig vom Zoll ausgenommen sind. -
Alle Ausnahmen sind im Anhang II der Federal Register Notice zusammengefasst. | Der Zollsatz hängt von der Höhe des MFN-Zolls ab: -
Wenn der MFN-Zollsatz geringer als 10 Prozent ist, gilt ein Zollsatz von insgesamt 10 Prozent; MFN-Zoll inklusive. -
Wenn der MFN-Zollsatz höher als 10 Prozent ist, gilt der MFN-Zollsatz. Der Zoll nach Section 301 beträgt Null Prozent. -
Der Zoll wird zusätzlich zu bestehenden Antidumpingzöllen, Gebühren und Abgaben erhoben. | -
Der Zoll wird seit 24. Juli 2026 erhoben. -
Er hat den sogenannten „globalen Zoll“ abgelöst, der zwischen 24. Februar 2026 und 24. Juli 2026 erhoben wurde. | -
Für Importe mit Warenursprung außerhalb der EU gelten andere Zollsätze zwischen 10 Prozent und 12,5 Prozent zzgl. MFN-Zoll. -
Der Zoll hat den sogenannten „globalen Zoll“ von 10 Prozent abgelöst. Der neue Zoll deckt nach Angaben des US-Handelsbeauftragten erneut etwa 99 Prozent der Einfuhren in die USA ab. |
| Weiterführende Informationen |
| |