Letzte Aktualisierung: 07. Januar 2021
Themen und Services/Außenwirtschaft/Auslandsmärkte + Export | InformationRevision der chinesischen Negativliste für Marktzugang
China hat am 16. Dezember 2020 die neue Fassung der landesweiten Marktzugangsnegativliste (Negative List for Market Access) veröffentlicht.
Anders als die für ganz China geltende Negativliste und Negativliste für die Freihandelszonen, die ausländische Investitionen in bestimmten Branchen verbieten oder beschränken, gilt die Marktzugangsnegativliste neben ausländischen auch für inländische Investoren. Sie enthält hinsichtlich bestimmter Sektoren Verbote und Beschränkungen von Investitionen.
Änderungen zu 2019
Die in der landesweit geltenden Liste aufgeführten Beschränkungen wurden von 131 auf 123 reduziert. Eine ausführliche Fassung (auf Chinesisch) finden Sie hier.
Die Lockerungen betreffen beispielsweise die Registrierungslizenz für Zolldeklarationsunternehmen und die Qualifikationsgenehmigung für Vermögensbewertungsagenturen, die sich mit Wertpapierdienstleistungen befassen. Neu in die Liste aufgenommen wurden unter anderem neue Vorschriften zur Gründung von Finanzholdinggesellschaften.