Letzte Aktualisierung: 07. Februar 2018
Info Recht
Betriebsratsbeteiligung nach §§ 99, 100 Betriebsverfassungsgesetz
Die Personalabteilung muss einen vorhandenen Betriebsrat im Rahmen der Umsetzung von personellen Einzelmaßnahmen beteiligen. Erfahren Sie hier, was Sie dabei beachten müssen.
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Ansprechpartner
Sandra Beck
Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht
+49 (0)89-551 78-233
