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Integration durch Arbeit
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Integration durch Arbeit

Der Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis wird vom Asylbewerber / Geduldeten generell bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde gestellt. Bei einer vollumfänglichen Prüfung wird dann behördenintern die Bundesagentur für Arbeit / Arbeitsmarktzulassungsteam sowie von dort der regionale Arbeitgeber-Service eingeschaltet. Sodann wird von der Bundesagentur für Arbeit die Zustimmung zur Beschäftigung an die Ausländerbehörde übermittelt.
Bei einer beschränkten Prüfung
- entfällt entweder die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit vollständig oder
- die Prüfung wird beim regionalen Arbeitgeber-Service auf die Beschäftigungsbedingungen der konkret angestrebten Stelle beschränkt.