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Letzte Aktualisierung: 26. August 2026

Pressemitteilung

Unternehmen leisten erheblichen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens / Brossardt: „Kapital, das im Unternehmen bleibt, wird investiert: in Maschinen, in Innovation, in Beschäftigung“

Nach heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes hat die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer 2025 einen neuen Höchststand erreicht – fast 61 Prozent mehr als im Vorjahr. „Das Bundesamt meldet auch, dass der Beitrag großer Vermögen zum Erbschaftsteueraufkommen mit mehr als 140 Prozent besonders stark gestiegen ist. Das geschah also trotz der Verschonung von Betriebsvermögen und sicher auch, weil Unternehmenserben sowohl auf ererbtes Privatvermögen als auch auf nicht zwingend betriebsnotwendiges Vermögen die volle Erbschaftsteuer zahlen“, sagt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt und ergänzt: „Die Forderung, das Erbschaftsteueraufkommen durch harte Besteuerung von Betriebsvermögen anzuheben, ist daher nicht nachvollziehbar. Allein schon die aggressive Kampagne gegen die erbschaftsteuerliche Verschonung von Betriebsvermögen verstärkt die durch schlechte Standortbedingungen verursachte Investitionszurückhaltung massiv.“

Eine höhere Besteuerung von Betriebsvermögen im Erbfall würde Unternehmen zwingen, Kapital zu entziehen. „Wir haben keinerlei Verständnis dafür, dass Arbeitnehmerorganisationen wie der DGB den Firmen pauschal mehr Kapital entziehen wollen. Kapital, das im Unternehmen bleibt, wird investiert: in Maschinen, in Innovation und in Beschäftigung. Eine Politik, die Betriebsvermögen zulasten der Unternehmenssubstanz stärker besteuert, schadet zuallererst den Beschäftigten“, so Brossardt weiter.

Bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass die Debatte gegen die Verschonung von Betriebsvermögen völlig unverhältnismäßig geführt wird. „Den 3,7 Milliarden Euro Verschonung stehen tatsächlich 21,4 Milliarden Euro festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer gegenüber. Die Verschonung macht also nur einen kleinen Teil des Steueraufkommens aus. Bei der Masse der erbschaftsteuerfrei übergebenen Vermögen geht es gar nicht um Betriebsvermögen, sondern um Erbschaften im Rahmen der Freibeträge, die in der Statistik gar nicht auftauchen“, stellt Brossardt fest.

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