Letzte Aktualisierung: 09. Oktober 2019
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Arbeitgeber fordern Streichung der Zertifizierungspflicht im BGM
Im Sommer hatten wir Sie darüber informiert, dass die mit dem Jahressteuergesetz 2018 eingeführte Zertifizierungspflicht für arbeitgeberfinanzierte Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG nach wie vor nicht erfüllbar ist.
Deshalb setzten sich die deutschen Arbeitgeberverbände für eine Streichung der Zertifizierungspflicht im Zuge des Bürokratieentlastungsgesetzes III ein. BDA, BDI und auch der GKV-Spitzenverband haben eine entsprechende Stellungnahme zum Referentenentwurf abgegeben. Der BDI und die BDA sprechen sich darüber hinaus für eine Streichung der Obergrenze von 500 Euro (neu: 600 Euro) jährlich aus, um eine wirkliche Bürokratieentlastung zu erzielen.
Sozialpartnerschaftlich abgestimmte Position
Um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen, wurden die relevanten Bundespolitiker angeschrieben. Den Brieftext finden Sie unten im Downloadbereich.
Des Weiteren machen die Verbände durch einen gemeinsamen Artikel mit dem DGB in der nächsten Ausgabe der "Sozialen Sicherheit" deutlich, dass die Forderung nach einer Streichung der Zertifizierungspflicht eine sozialpartnerschaftlich abgestimmte Position ist.
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Brief BDA/BDI
Ansprechpartner
Franz Niedermaier
Frauen-, Familien- und Gesundheitspolitik, Kirche/Kultur Pflegeversicherung, Krankenversicherung, BGM/BGF
