Letzte Aktualisierung: 23. Januar 2019
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Praxiskontakt von unter 15-jährigen Schülern im außerschulischen Kontext
Für die Durchführung von frewilligen Praktika von Schülern unter 15 Jahren im außerschulischen Kontext sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) keine Ausnahme vom Verbot der Kinderbeschäftigung vor.
Erfolgreiche Berufsorientierung erfordert Einblick in die Praxis
Für eine erfolgreiche Berufsorientierung ist es jedoch zwingend notwendig, Schülern konkrete Einblicke in die Arbeitswelt zu ermöglichen. Dabei muss den Schülern die Gelegenheit gegeben werden, unterschiedliche Aufgabenstellungen auszuprobieren und erste praktische Erfahrungen zu sammeln.
Merkblatt zum Praxiskontakt
Gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration haben wir nun eine Lösung außerhalb des Jugendarbeitsschutzgesetzes entwickelt, die den Bedürfnissen der Unternehmen und der Schüler gerecht wird und Rechtssicherheit schafft. Im Rahmen von entsprechenden betrieblichen Praxiskontakten können jüngere Schüler die Arbeitswelt jetzt auch praktisch kennenlernen.
Die Details können Sie dem beigefügten Merkblatt entnehmen.
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Merkblatt und Ablaufplan zum Praxiskontakt
Ansprechpartner
Sandra Beck
Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht

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