Letzte Aktualisierung: 30. Dezember 2020
Information
Einbehalt der SV-Ersparnis bei der Entgeltumwandlung
Die M+E-Tarifvertragsparteien haben von der im Betriebsrentenrecht vorgesehenen Tariföffnungsklausel Gebrauch gemacht. Damit wurde die Weitergabepflicht des Arbeitgeberanteils der bei der Entgeltumwandlung eingesparten Sozialversicherungsbeiträge ausgesetzt.
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Sebastian Etzel
Tarifrecht /-beratung, Altersvorsorge
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