Letzte Aktualisierung: 09. Oktober 2020
Position
Gewerkschaftsbonus verhindern
Differenzierungsklauseln für Gewerkschaftsmitglieder sind in der betrieblichen Praxis auch als sogenannter Gewerkschaftsbonus bekannt. Dies sind tarifliche Regelungen, die Gewerkschaftsmitgliedern gegenüber nichtorganisierten Arbeitnehmern bestimmte Vorteile einräumen sollen.
Wir lehnen Gewerkschaftsboni ab
Die IG Metall hat Bonusregelungen für Gewerkschaftsmitglieder sowohl in ihren Forderungskatalog für Verhandlungen über Flächentarifverträge als auch für Verhandlungen über Ergänzungs- und Anerkennungstarifverträgen aufgenommen. In Bayern lehnen wir solche Regelungen als Tarifvertragspartei der Metall- und Elektroindustrie strikt ab und konnten diese in den vergangenen Jahren auch größtenteils verhindern. Die Mitgliedergewinnung der Gewerkschaft ist nicht Aufgabe der Arbeitgeberseite.
Der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts hat die Zulässigkeit von Differenzierungsklausel bereits 1967 zu Recht verneint. Leider folgten beginnend ab dem Jahr 2007 höchstrichterliche Entscheidungen, die Differenzierungsklauseln in Tarifverträgen ermöglichen. Wir fordern, zur Rechtsprechung des Großen Senats von 1967 zurückzukehren.
Betriebsfrieden darf nicht gefährdet werden
Wichtig ist und bleibt es, alle Arbeitnehmer in einem Unternehmen fair und gerecht zu behandeln anstatt sie durch Extrazuwendungen für Gewerkschaftsmitglieder zu verunsichern und damit den Betriebsfrieden zu gefährden.
Gewerkschaftsboni sind ein tarifpolitischer Irrweg
Wir sehen in Bonusregelungen für Gewerkschaftsmitglieder einen tarifpolitischen Irrweg. Die Forderung nach Extraleistungen nur für Gewerkschaftsmitglieder verringert die Akzeptanz von Tarifverträgen und schwächt langfristig die Tarifbindung. Die Tarifbindung kann vielmehr nur durch wettbewerbsfähige Tarifverträge gesichert werden, die es ermöglichen, die Beschäftigung am Standort Bayern zu halten.
Kontakt
Enno Schad
Geschäftsführer Tarif / Kollektive Arbeitsbedingungen / Arbeitswissenschaft

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