Letzte Aktualisierung: 27. November 2020
Information
Dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns - MiLoV3
Die Dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Dritte Mindestlohnanpassungs- verordnung – MiLoV3) ist am 13. November 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Zweite Mindestlohnanpassungsverordnung vom 13. November 2018 außer Kraft.
Der Entwurf wurde am 9. September 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Mit der Dritten Mindestlohnanpassungsverordnung wird der gesetzliche Mindestlohn in vier Schritten angehoben:
auf 9,50 € brutto je Zeitstunde zum 1. Januar 2021
auf 9,60 € brutto je Zeitstunde zum 1. Juli 2021
auf 9,82 € brutto je Zeitstunde zum 1. Januar 2022
auf 10,45 € brutto je Zeitstunde zum 1. Juli 2022
In den Anlagen finden Sie die Veröffentlichung im Bundesanzeiger und eine grafische Übersicht, die neben dem bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn auch die bundesweit geltenden Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und dem Tarifvertragsgesetz zum 1. Januar 2021 darstellt.
Kontakt
Holger Kaiser
Arbeitsrecht, Ausländerbeschäftigung, Entbürokratisierung