Asylbewerber sind Menschen, die in Deutschland Schutz vor politischer Verfolgung (Asyl) bzw. internationalen Schutz im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sowie subsidiären Schutz nach EU-Recht suchen. Ihnen wird innerhalb von drei Arbeitstagen nach Asyl-Antragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder einer seiner Außenstellen eine schriftliche Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung ausgestellt. Da sich die Vergabe eines persönlichen Vorsprachetermins zur Stellung eines Asylantrags beim BAMF verzögern kann, wird Asylsuchenden zunächst eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender ausgestellt (Ankunftsnachweis oder umgangssprachlich „Flüchtlingsausweis“).
Mögliche Beschäftigungsarten sind Hospitation, Probebeschäftigung, Pflichtpraktikum, Orientierungspraktikum, ausbildungsbegleitendes Praktikum, Duale Ausbildung, Beschäftigung in qualifizierten Ausbildungsberufen, Beschäftigung von Hochqualifizierten und Zeitarbeit.
Nähere Erläuterungen finden Sie in unserer Info Recht Broschüre Asylrecht und Beschäftigung von geflüchteten Menschen.