Der Beschäftigtendatenschutz hat in deutschen Unternehmen einen hohen Stellenwert. Zur Prävention von Korruption ist es erforderlich, den Unternehmen die Erhebung von dazu notwendigen Daten in ausreichendem Umfang zu ermöglichen.
Bei einer Neuregelung des Bundesdatenschutzgesetzes müssen daher die Möglichkeit der Zustimmung der Arbeitnehmer über Betriebsvereinbarungen erhalten bleiben und zugleich der Datentransfer innerhalb eines Konzerns erleichtert werden.
Weitere Positionen der vbw zu aktuellen Themen finden Sie hier: vbw - Auf einen Blick.

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