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Ingo Schömmel
Arbeitsmarktpolitik
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Arbeit

Letzte Aktualisierung: 25. November 2009

Kurzarbeitergeld: Auch 2010 verlängerter Kurzarbeitergeldbezug möglich

Das Bundeskabinett hat die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2010 verlängert. Wird mit der Kurzarbeit im Jahr 2010 begonnen, kann Kurzarbeitergeld bis zu 18 Monate gezahlt werden. 

Derzeit gilt aufgrund einer Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) vom Juni 2009 eine Bezugsfrist von 24 Monaten. Diese Regelung ist bis zum Jahresende befristet. Sie behält aber ihre Gültigkeit für Betriebe, die mit der Kurzarbeit bereits in diesem Jahr begonnen haben oder noch bis Jahresende beginnen. Wenn also in einem Unternehmen spätestens für den Abrechnungsmonat Dezember 2009 der Anspruch auf Kug entstanden ist und bis Ende 2009 Antrag auf Kurzarbeit gestellt wurde, kann dort theoretisch bis Ende 2011 "kurz" gearbeitet werden.
 
Ohne den aktuellen Kabinettsbeschluss würde die Bezugsfrist für Kurzarbeit wieder auf die grundsätzlich vom Gesetz vorgesehenen sechs Monate zurückgehen.  


Fördermöglichkeiten gelten 2010 fort 
 

Von der Verordnung unberührt bleiben die besonderen Erleichterungen der Kurzarbeit im Zuge der Konjunkturmaßnahmen der Bundesregierung. Es gilt also weiterhin, dass die Bundesagentur für Arbeit für die ersten sechs Monate der Kurzarbeit die Hälfte der Sozialabgaben übernimmt, bei Qualifizierung sogar ganz. Ab dem siebten Monat werden sie komplett für alle Kurzarbeiter übernommen.
 
Diese Entlastung ist befristet bis zum 31. Dezember 2010. Arbeitgeber müssen danach wieder selber für die Sozialbeiträge auf das Kurzarbeitergeld aufkommen, so wie das vor der Krise auch der Fall war. 

Bewertung und Forderung der vbw


Die Verlängerung der Bezugsdauer ist ein richtiger und wichtiger Schritt die Bemühungen der Unternehmen zur Beschäftigungssicherung auch im Jahr 2010 zu unterstützen. 

Allerdings ist die Kurzarbeit schon heute für die Betriebe teuer. Die Arbeitgeber tragen für die ausgefallene Arbeitszeit zwischen 24 und 34 Prozent der Kosten. Neben der Verlängerung der Bezugsdauer muss die Bundesregierung deshalb dafür sorgen, dass für den gesamt möglichen Kurzarbeitszeitraum die Sozialversicherungsbeiträge wie bisher erstattet werden.